Project Immobilien Pleite

Sind Sie von der Insolvenz der Project Immobilien Gruppe betroffen?

Tausende Anleger haben in die nun insolvente Project Immobilien Gruppe investiert. Werden Sie jetzt noch rechtzeitig aktiv und sichern Sie Ihre Ansprüche.

Project Immobilien Pleite Anwalt

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Information für Anleger

Pleite der Project Immobilien Gruppe: Sicherung Ihrer Ansprüche

Innerhalb kürzester Zeit haben verschiedene Gesellschaften der deutschlandweit agierenden Project Immobilen Gruppe einen Insolvenzantrag gestellt. Gründe hierfür sind die enormen Baukosten infolge des Ukrainekriegs sowie die Folgen der Corona-Pandemie auf dem Immobilienmarkt.

Die Project Immobilien Gruppe zählt zu den größten Wohnungsbauentwicklern in Deutschland. Aktuell betreut die Gruppe die Planung und den Bau von über 120 Objekten. Die Bauprojekte sind deutschlandweit verteilt: Berlin und Potsdam, Hamburg, Düsseldorf, das Rhein-Main-Gebiet, der Großraum München sowie der Großraum Nürnberg.

Die Project Immobilien Gruppe finanziert ihre Projekte ganz ohne Bankkredite und setzt stattdessen ausschließlich auf Gelder privater Anleger. Für diese Anleger stellt sich nun die Frage, wie es mit ihrem investierten Geld weiter geht. Wie kommen die Anleger an ihr Geld und wer haftet für Verluste?

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Anleger, die ihr Geld in Immobilienfonds angelegt haben, deren Vermögen zur Umsetzung der Immobilienprojekte der Project Immobilien Gruppe dienen. Immobilienfonds der Project Immobiilien Gruppe waren/sind die Folgenden:

  • Project Metropolen 22
  • Project Metropolen 21
  • Project Metropolen 20
  • Project Metropolen 19
  • Project Metropolen 18
  • Project Metropolen 17
  • Project Metropolen 16
  • Project Metropolen SP 2
  • Project Metropolen SP 3
  • Project vier Metropolen
  • Project vier Metropolen II
  • Project vier Metropolen III
  • Project Wohnen Fünf Metropolen
  • Project Metropol
  • Project 2. Wohnen
  • Project 4. Wohnen
  • Project 5. Wohnen
  • Project Wohnen 4 M 2
  • Project Wohnen 4 M 57
  • Project Wohnen Deutschland 2
  • Project Wohnen Deutschland 3
  • Project Wohnen 15
  • Project Wohnen 14
  • Project REALE WERTE 12
  • Project REALE WERTE 11
  • Project REALE WERTE 10
  • Project REALE WERTE 0
  • Project REAL EQUITY Fonds 8
  • Project REAL EQUITY Fonds 7
  • Project REAL EQUITY Fonds 6
  • Project REAL EQUITY Fonds 5
  • Project REAL EQUITY Fonds 4
  • Project Fonds Strategie 6
  • Project Fonds Strategie 5
  • Project Fonds Strategie 4
  • Project Fonds Strategie 3
  • Project Fonds Strategie 2
  • Project Fonds Strategie 1

Die genannten Fonds sind von der bisherigen Insolvenzwelle noch nicht betroffen. Es zeichnet sich jedoch jetzt schon ab, dass Bauprojekte nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung fertiggestellt werden können. Dies wird sich zwangsläufig auf die wirtschaftliche Situation der Immobilienfonds auswirken. Für bestimmte Fonds wurden die Ausschüttungen an zehntausende Anleger bereits ausgesetzt. Ein Total- oder jedenfalls ein Teilverlust der Investments erscheint somit wahrscheinlich.

Ausschüttungen gestoppt! Was kann die brc Consumer-Litigation für Sie tun?

Als Verbund der renommierten Verbraucherschutzkanzleien Baum Reiter & Collegen und Dr. Stoll & Sauer können wir auf Erfahrungen aus rund 20 Jahren Tätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts zurückgreifen. Gerne werden wir auch für Sie aktiv und beraten Sie zur Insolven der Project Immobilien Gruppe. Zwar ist aktuell noch nicht gesichert, welche der genannten Immobilienfonds tatsächlich in Schieflage geraten werden. Es ist jedoch aufgrund der aktuellen Entwicklung keinesfalls davon auszugehen, dass sämtliche Fonds die Situation ohne Einbußen überstehen. Es kommt daher jetzt darauf an, bereits frühzeitig die Weichen für den Ernstfall zu stellen. Die brc Consumer-Litigation informiert Sie über das aktuelle Geschehen und berät Sie zuverlässig, wie und wann Sie Ihre Ansprüche bestmöglich sichern können.

Wer kommt für die Anwaltskosten auf?

Ihre Kontaktaufnahme mit der brc Consumer-Litigation ist kostenlos und unverbindlich. Zunächst halten wir Sie über die Entwicklung informiert und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf. Sie entscheiden dann gemäß unserer Beratung, ob wir für Sie anwaltlich tätig werden sollen.

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir bei dieser für Sie kostenfrei eine entsprechende Deckungsanfrage zur Kostenübernahme stellen.

Soweit Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, informieren wir Sie gerne über unsere Gebühren. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie uns beauftragen wollen.

Ohne Kostenzusage Ihrer Rechsschutzversicherung oder ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir keine kostenauslösenden Maßnahmen einleiten.

FAQs

Wichtige Fragen zur Insolvenz der Project Immobilien Gruppe

Wer ist die Project Gruppe?

Für meinen Immobilienfonds liegt noch kein Insolvenzantrag vor. Sollte ich mir trotzdem schon jetzt anwaltliche Unterstützung nehmen?

Welche Ansprüche stehen mir im Fall der Insolvenz zu?

Kann es bei der Feststellung meiner Forderung zur Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter zu Problemen kommen?

Wer kommt sonst für den Schaden auf, wenn ich im Insolvenzverfahren nicht mein Geld zurückerhalte?

Ich habe zur Einzahlung meines Investments eine Teilzahlung vereinbart. Kann ich die Einzahlung jetzt stoppen?

Wer übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Vertretung?

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